Zusammenfassung :
Mit Außerkrafttreten der Niedersächsischen Artenschutz-Ausnahmeverordnung (NArtAusnVO) am 31.07.2017 liegt die artenschutzkonforme Gewässerunterhaltung landesweit in den Händen der Unterhaltungspflichtigen und den vor Ort zuständigen Behörden. Mit dem vorliegenden, überarbeiteten Leitfaden wird ein Weg aufgezeigt, wie die Anforderungen des besonderen Artenschutzes bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen rechtskonform berücksichtigt und umgesetzt werden können. Die Arbeitshilfe und das hier beschriebene Vorgehen soll mit seinen Handlungsempfehlungen und Hinweisen für den Unterhaltungspflichtigen und die zuständigen Wasser- und Naturschutzbehörden dazu beitragen, eine artenschutzgerechte Gewässerunterhaltung umzusetzen.
Auf der Grundlage einer umfangreichen Zusammenstellung zum Vorkommen und zu den Lebensraumansprüchen der für die Gewässerunterhaltung relevanten besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten werden artenschutzkonforme Empfehlungen für die Unterhaltungspraxis aufgezeigt.
Zentraler Baustein des Leitfadens ist das für Niedersachsen erstellte Verzeichnis der gewässergebundenen besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Es wird ergänzt durch die landesseitig zusammengestellten Daten zu Vorkommen und Verbreitung dieser Arten an niedersächsischen Gewässern. Hierdurch sind mögliche Konflikte der Gewässerunterhaltung mit dem Artenschutz räumlich identifizier- und lösbar.
Kurzbeschreibungen in Form von Artensteckbriefen zu betroffenen Arten und Artengruppen mit Angaben zu deren wesentlichen ökologischen Merkmalen, Lebensraum- und Standortansprüchen dienen dem Unterhaltungspflichtigen und den zuständigen Genehmigungsbehörden als Informationsquelle und Arbeitsgrundlage. Sie sollen anhand einer einfachen Kategorisierung nach Habitatpräferenzen dabei helfen, die vorgesehene Gewässerunterhaltung durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen artenschutzgerecht zu planen und umzusetzen.
Für die vor Ort zu treffende Entscheidung, wie eine Unterhaltungsmaßnahme artenschutzkonform umgesetzt werden kann, wurde ein einfaches Ablaufschema entwickelt. Es ermöglicht die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen den im jeweiligen Gewässer vorhandenen besonders und streng geschützten Arten anzupassen. Der Leitfaden enthält dazu eine spezielle, nach „Habitatkategorien″ differenzierte Zusammenstellung grundsätzlich geeigneter, arten- und naturschonender Unterhaltungsmaßnahmen, die dem Unterhaltungspflichtigen als Orientierungshilfe zur Verfügung steht. Sollte im Einzelfall eine artenschutzkonforme Unterhaltung nicht möglich sein, ist bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ausnahme vom besonderen Artenschutzrecht zu beantragen.
Der Abwägungsprozess zwischen den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten und der Beachtung der Zugriffsverbote für besonders und streng geschützten Arten im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist nachzuweisen. Dafür bieten sich in besonderem Maße Unterhaltungspläne für die betroffenen Gewässer an. Bei Betroffenheit von besonders und streng geschützten Arten sowie von Schutzgebieten ist die rechtzeitige Einbindung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde erforderlich. (Orig.)