Urheberinfo:Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium seit 2012 den Einsatz hocheffizienter Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (Mini-KWK) im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel). Mini-KWK-Anlagen können aufgrund einer hohen Brennstoffausnutzung sowie flexiblen Bereitstellung der Leistung signifikant zum Gelingen der Energiewende beitragen. Mit der novellierten Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel werden die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht.Der Flyer informiert über das Antragsverfahren und die Förderbedingungen.