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BNELIT - Datenbank zu Bildung für nachhaltige Entwicklung: wissenschaftliche Literatur und Materialien
Bildung für nachhaltige Entwicklung: wiss. Literatur und Materialien (BNELIT)
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1. Zeitschriftenausgabe
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Zeitschrift/Zeitung:
Informationsdienst Wissenschaft und Frieden
Z-Jahrgang:
13
Z-Heftnummer/-bez.:
1
Themenschwerpunkt:
Atomwaffen abschaffen
Erscheinungsjahr:
Inhaltsverzeichnis :
Caroline Thomas
Editorial
ab Mitte April verhandeln in New York Vertreterinnen und Vertreter von 172 Staaten über die Zukunft der zivilen und militärischen Nutzung der Atomenergie. Der Nicht-Verbreitungs-Vertrag für Atomwaffen steht zur Debatte.
| A-waffen |

Paul Schäfer
Nuklearwaffen ohne Zukunft?
Zur Rolle der Nuklearwaffen nach dem Ende des Kalten Krieges
Die Vision einer atomwaffenfreien Welt ist fast so alt wie die Atombombe. Nach dem Schrecken von Hiroshima und Nagasaki war das Bestreben, das Teufelszeug wieder loszuwerden, weit verbreitet. 1946 rief die erste Generalversammlung der Vereinten Nationen dazu auf, die Atomwaffen zu beseitigen. Artikel VI des Atomwaffensperrvertrages (Non-Proliferation Treaty) von 1968 fordert Verhandlungen über die allgemeine und vollständige (nukleare) Abrüstung. Doch die nukleare Waffenwelt wuchs und wuchs.
| A-waffen |

Dieter Deiseroth
Der deutsche Atomwaffenverzicht
Der Traum einer »nuklearen Teilhabe« wird trotzdem geträumt
Die Bundesrepublik Deutschland hat – wie eine Vielzahl anderer Staaten – auf Atomwaffen verzichtet. Seit ihrem am 2. Mai 1975 wirksam gewordenen Beitritt zum »Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen« (im folgenden: NVV) ist sie wie jeder Nichtkernwaffenstaat verpflichtet, „Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen″ (Art. II NVV).
| A-waffen |

Oliver Meier
Atomwaffenforschung ohne Tests?
Die USA lehnen einen vollständigen Teststopp ab
Seit Januar 1994 wird in Genf über ein Abkommen zum Verbot von Atomtests verhandelt. Die Verhandlungen finden im Vorfeld der Verhandlungen über eine Verlängerung des atomaren Nichtverbreitungsvertrages (Non-Proliferation Treaty) statt. Die Unterzeichnung eines Atomteststopp-Abkommens würde die Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages wahrscheinlicher machen, da diejenigen Länder, die keine Kernwaffen besitzen, einen vollständigen Verzicht auf Atomversuche von seiten der atomwaffenbesitzenden Staaten als einen wichtigen Schritt in Richtung auf die im Nichtverbreitungsvertrag geforderte atomare Abrüstung interpretieren würden.
| A-waffen |

Jürgen Scheffran & Martin B. Kalinowski
Das Tauziehen um den Nichtverbreitungsvertrag
Festschreibung des Kernwaffenstatus oder Erfüllung der Abrüstungsverpflichtungen?
Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) ist seit 1970 in Kraft (siehe Infokasten). Gemäß Artikel X des NVV soll nach einer Laufzeit von 25 Jahren darüber entschieden werden, ob der Vertrag „auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird″. Zu dem Zweck wurde eine Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz (Review and Extension Conference) einberufen, die vom 17. April bis zum 12. Mai 1995 in New York stattfinden wird.
| A-waffen |

Wolfgang Liebert
Vom Nichtverbreitungsvertrag zur Nuklearwaffenkonvention
Schritte zur atomwaffenfreien Welt
Der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) für Kernwaffen steht nach 25-jähriger Laufzeit zur Verlängerung an. Die Frage muß gestellt werden, ob dieser Vertrag tatsächlich sein Ziel erreicht, zur nuklearen Abrüstung zu führen sowie die Weiterverbreitung der Atomwaffentechnologie wirksam zu verhindern. Weiterhin ist zu fragen, welche Möglichkeiten seiner Weiterentwicklung bestehen.
| A-waffen |

Jürgen Scheffran & Götz Neuneck
Schritte zur Abschaffung ballistischer Raketen
Ein wesentlicher Beitrag zur Kontrolle von Trägersystemen für Kernwaffen
Während viele Staaten in der Chemie-Waffen-Konvention (CWC) und der Biologie-Waffen-Konvention (BWC) sowie im nuklearen Nicht-Verbreitungsvertrag (NVV) erklärt haben, nukleare, biologische und chemische Massenvernichtungswaffen verbieten oder in ihrer Verbreitung beschränken zu wollen, gibt es bis heute kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das die Entwicklung und den Gebrauch von Raketen und anderen Trägersystemen kontrolliert. Immerhin wurde in der Präambel des NVV „die Entfernung der Kernwaffen und ihrer Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen … unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle″ als Ziel formuliert. In diesem Beitrag sollen am Beispiel der ballistischen Raketen die Möglichkeiten zur Kontrolle von Trägersystemen beleuchtet werden.
| keine Kategorie zugeordnet |

Martin B. Kalinowski & Wolfgang Liebert
Nachhaltige Abrüstung umfaßt alle Kernwaffenmaterialien
Zum Produktions- und Nutzungsstopp waffengrädiger Materialien*
Die Verbreitung von Atomwaffen und die weltweiten zivilen Nuklearprogramme stehen in einem Zusammenhang, denn die zentrale Voraussetzung für den Bau von Kernwaffen ist der Zugriff auf ausreichende Mengen an spaltbaren Materialien. Diese finden auch in zivilen Nuklearprogrammen Verwendung oder werden dort produziert. Von besonderer Bedeutung sind hier Plutonium und hochangereichertes Uran (HEU – highly enriched uranium).
| Abrüstung/Konversion | Dual use (+Kerneenergie) |

Sven Sohr
Opfer und Täter von Hiroshima
Was ist 50 Jahre danach aus ihnen geworden?
Der 6. August 1945 war der Tag Null. Dieser Tag, an dem bewiesen wurde, daß die Weltgeschichte vielleicht nicht mehr weitergeht, daß wir jedenfalls fähig sind, den Faden der Weltgeschichte durchzuschneiden, der hat ein neues Zeitalter der Weltgeschichte eingeleitet. Ein neues Zeitalter, auch wenn dessen Wesen darin besteht, vielleicht keinen Bestand zu haben. (Anders, 1982, S.66)
| A-waffen | Kriegs-/Rüstungsfolgen |

Bernhard Nolz
Atomare Frage und Individualisierung
Handlungsmöglichkeiten im Kontext von Unterricht und Erziehung
Meine didaktische und methodische Vorbereitung als Friedenspädagoge auf die Vermittlungsarbeit, die die atomare Frage in vorwiegend schulischen Bildungszusammenhängen zum Inhalt hat, gleicht der Beschäftigung mit einem Puzzle: Viele Teile ergeben ein Ganzes – doch bin ich nicht sicher, ob es denn je dazu kommen wird, ein Ganzes zu werden!
| A-waffen | Friedenspädagogik |

Hans-Joachim Schmidt & Christiane Lammers
Friedenswissenschaft in Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag des Wissenschaftsministeriums NRW wurde an der Fernuniversität Hagen in Zusammenarbeit mit der Informationsstelle Wissenschaft und Frieden e.V. (IWIF) eine Studie zum Stand der Friedenswissenschaften in NRW erarbeitet. Die Studie unterzieht sich der doppelten Aufgabenstellung einer genauen Bestandsaufnahme friedenswissenschaftlicher Forschung und Lehre an den nordrhein-westfälischen Hochschulen (Universitäten, Gesamthochschulen, Fachhochschulen) einerseits, der Entwicklung begründeter Konsequenzen und Empfehlungen andererseits.
| Friedenswiss./-forschung |

Karlheinz Koppe
Pazifismus im Zeichen neuer Gewalt. Zehn Thesen
Zur Verabschiedung von
(1) Radikalpazifistisches Verhalten ist die eindeutigste Alternative zu militärischer Gewalt. Da in der Regel solches Verhalten nur die Einzelperson in ihrem Gewissen verpflichten kann (religiös oder humanistisch motivierte Ethik), bedarf pazifistisches Verhalten, um politisch relevant zu werden, zusätzlicher rationaler Begründung und pragmatischer, auf den Einzelfall bezogener Handhabung. In jedem Fall bedeutet pazifistisches Verhalten die Ablehnung einer Doppelmoral, die individuelles Töten unter Strafe stellt, kollektives Töten im Kriege dagegen rechtfertigt.
| Pazifismus |