... Vor 25 Jahren, am 20. November 1989, beschlossen die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder (KRK). Die Konvention erkennt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten und Rechtssubjekte an und verbrieft einzelne Rechte (z.B. Recht auf Schutz vor Gewalt oder Recht auf Bildung), auf die alle Kinder – ungeachtet sozialer, kultureller, religiöser oder sonstiger Differenzen – einen Anspruch haben und ihn auf Grundlage der Konvention geltend machen können. Seither haben sich alle Nationen der Welt, mit Ausnahme der USA, dem Südsudan und Somalia, dazu verpflichtet die KRK in nationales Recht zu übertragen und für ihre Durchsetzung Sorge zu tragen. ...
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich Versorgungs-, Schutz- und Beteiligungsrechte, die sich in den 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention in konkreten Rechten wiederspiegeln. Als Versorgungsrechte gelten z.B. die Rechte auf Staatsangehörigkeit oder angemessene Lebensbedingungen. Zu den Schutzrechten gehört das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit wird hingegen als Beteiligungsrecht definiert. ...
Die vorliegende Broschüre bietet drei Module à 90 Minuten für Unterrichtseinheiten an, die sich jeweils an die Klasse 1/2, Klasse 3/4 sowie an die Klasse 5/6 richten. Die Modul-Vorschläge suchen einen exemplarischen Einstieg in die vier Grundsätze der Kinderrechtskonvention und einen Überblick über die einzelnen Kinderrechte zu vermitteln. Die Übungen setzen an dem Lebensalltag der Kinder an und bieten darüber hinaus in den Modulen 2 und 3 Einblicke in globale Zusammenhänge und Situation der Kinderrechte weltweit.
Die weiterführenden Material- und Linktipps zur Vertiefung beinhalten Hinweise auf Bildungsmaterialien (z.B. zur Kinderrechtssituation verschiedener Länder), Adressen von Kinderrechtsorganisationen und Kinderrechts-Internetseiten für Kinder. (Orig.)