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BNELIT - Datenbank zu Bildung für nachhaltige Entwicklung: wissenschaftliche Literatur und Materialien
Bildung für nachhaltige Entwicklung: wiss. Literatur und Materialien (BNELIT)
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Urheber:
Urheber Kürzel:
zus. bet. Pers.:
 
 
 
 
 
 
Hauptsachtitel:
(K)eine Zukunft.
Untertitel/Zusätze:
Flüchtlingskinder mit Behinderungen. Menschenrechtsverletzungen in Berlin.
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsjahr:
Titelbild:
Kleinbild
Kurzinfo:
Vorwort:
Weltweit steigt die Zahl von Menschen auf der Flucht so stark wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Nach dem aktuellen Jahresbericht von Amnesty International waren in 2014 rund 57 Millionen Menschen auf der Flucht. Amnesty spricht von einer neuen Flüchtlingskatastrophe, auf die international nur unzureichend reagiert werde. Auch in Deutschland sind Städte, Kommunen und Gemeinden mit dem aktuellen Anstieg der Zahl der Geflüchteten überfordert. Dies ist umso bemerkenswerter, da Deutschland bei weitem nicht das Hauptziel der Schutzsuchenden weltweit ist. So stehen den für 2015 prognostizierten 20.000 neuen Asylbewerber_innen in Berlin mit seinen dreieinhalb Millionen Einwohner_innen beispielsweise mehr als eine Million syrische Flüchtlinge im Libanon bei einer Einwohnerzahl von vier Millionen gegenüber. Nach Schätzungen von UNICEF wirkt der Krieg in Syrien sich direkt oder indirekt auf ca. 14 Millionen Kinder und Jugendliche aus. Dringend benötigtes Geld für sauberes Trinkwasser, Schulbildung und Hilfen für die traumatisierten Kinder wird nicht in der erforderlichen Höhe bereitgestellt. Verglichen mit diesen Dimensionen sind die Herausforderungen in Deutschland und Berlin gering. Und dennoch ist die Situation der Geflüchteten und insbesondere der Flüchtlingskinder nicht nur an anderen Orten der Welt dramatisch. Auch in Berlin werden Kinder nicht ausreichend versorgt. Wenn Anträge auf bestimmte medizinische oder sonstige Leistungen mehrere Monate in den zuständigen Behörden zur Bearbeitung liegen, dann sagt dies zunächst etwas über die Ausstattung und Effizienz der zuständigen Behörden aus. Wenn die hinter diesen Anträgen stehenden persönlichen Biografien und Schicksale sichtbar werden, dann sagen die Bearbeitungszeiten nicht nur etwas über die Effizienz der Behörden, sondern auch über die Lage bzw. die Missachtung der Menschenrechte in Deutschland aus. Das Wohl des Kindes hat absoluten Vorrang. Dieser Gedanke ist in den UN-Kinderrechten verankert. Und dieser Gedanke ist der Grundgedanke des Deutschen Kinder und Jugendhilfegesetzes. Wenn ein Flüchtlingskind in Deutschland aber mehrere Monate auf die Bewilligung von medizinischen oder sonstigen Leistungen warten muss und ihm in den meisten Fällen die erforderlichen Leistungen versagt bleiben, dann werden seine Rechte missachtet. Diesem unhaltbaren Zustand haben sich der Humanistische Verband Deutschlands / Landesverband Berlin-Brandenburg, die Lebenshilfe Berlin, MenschenKind – Fachstelle für die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Kinder und Berlin Global Village mit einem Symposium am 14.11.2014 angenommen. Die Veranstaltung konnte ein umfassendes Bild der Situation von Flüchtlingskindern mit Behinderung transportieren. Fachkräfte aus Jugendämtern, Sozialpädiatrischen Zentren, Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, Mitarbeiter_innen aus Wohn- und Hilfeeinrichtungen für Asylsuchende und vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) informierten sich über die derzeitige Lage. Die hier vorliegende Broschüre dokumentiert die Beiträge dieser Veranstaltung und möchte die Erkenntnisse einem größeren Kreis von Personen zugänglich machen. Die aktuelle Versorgungsituation der Kinder wird dargestellt, einzelne Fallbeispiele konkretisieren die Problematik, rechtliche Perspektiven werden erläutert und der politische Handlungsbedarf wird aufgezeigt. Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf, sich um die in dieser Broschüre dargestellten Missstände zu kümmern und gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und den Betroffenen Lösungen zu entwickeln. Denn die auf den folgenden Seiten dargestellten Verletzungen der UN-Kinderrechtskonvention und der UNBehindertenrechtskonvention sowie der EU-Aufnahmerichtlinien sind eine klare Handlungsaufforderung an unterschiedliche Senatsverwaltungen: Gesundheit und Soziales, Jugend und Bildung, Inneres, Stadtentwicklung, Arbeit und Integration. Eine angemessene Versorgung der Berliner Flüchtlingskinder mit Behinderungen ist ebenso wie die angemessene Versorgung aller Geflüchteten in Berlin eine gemeinsame Aufgabe der Berliner Politik und Verwaltung. Und es ist auch eine Aufgabe der Berliner_innen.

Astrid Geiermann
(Berlin Global Village e.V.) für die Herausgeber_innen
Original-Quelle (URL):
 
Datum des Zugriffs:
25.11.2016