Einleitung:„Ein Prozeß wird angestrengt. Angeklagt sind die friedlosen, ungerechten und umweltzerstörerischen Strukturen und Zustände dieser Zeit in aller Welt. Kläger ist die weltweit verbündete Christenheit. Der Prozeß heißt: konziliarer Prozeß" (Neubert 1985). Der Name des Prozesses aber kennzeichnet seine Besonderheit: Nicht Verurteilung als Mittel der Rechtssprechung ist sein erstes Ziel, sondern Verständigung über bisher Trennendes, Einvernehmen über Uneinvernehmliches. Unterschiede sollen erkannt und Gegnerschaften benannt werden, erst dann wird der Prozeß der Verständigung möglich. Die weltweit verbundene Christenheit, die ökumenische Bewegung, als Klägerin macht dabei aus ihrer Parteilichkeit für Gerechtigkeit, die Frieden ermöglicht, und für die Bewahrung der Schöpfung keinen hehl. Konziliarität meint nicht Konzilianz, und Verständigung, die anderes ist und weiterreicht als der Charme des faulen Kompromisses von Mittelmäßigkeiten, hat Parteilichkeit zur Voraussetzung.
Inhaltsverzeichnis :
Inhaltsverzeichnis:1. Vancouver und die Folgen ... 2. Konziliarität ist nicht Konzilianz: Der konziliare Prozess hat einen konkreten Ort