Zusammenfassung: Wenn die Einhaltung der Menschenrechte seit dem Zweiten Weltkrieg zunehmend mehr als Maßstab für nationale und internationale Politik proklamiert wird, dann gilt dies auch für die Bildungspolitik bzw. für ihre Rahmenbedingungen. Es darf in diesem Sinne in der Pädagogik nicht nur um einen methodisch-didaktischen Blick auf die Menschenrechte gehen. Gefragt ist ebenfalls ein systematisch-selbstkritischer Blick, d.h. Pädagogik muss sich die Frage stellen, ob sie als Disziplin, kulturelle Institution und soziales Handeln menschenrechtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird.